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Rechtsanwalt Gustav Rausch
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Der Rechtsanwalt an Ihrer Seite

Verkehrsrecht

Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Sie haben ein Auto gekauft und sind damit nicht zufrieden. Ihre Fahrzeugversicherung zahlt nicht oder will Geld von Ihnen. Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt. Die Polizei wirft Ihnen einen Verkehrsverstoß vor. Ihre Fahrerlaubnis wurde entzogen oder steht auf dem Spiel.

Dies sind einige der Probleme, bei denen ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen kann.

Ein Verkehrsunfall, ein Ermittlungsverfahren oder der Kampf um den Führerschein bedeuten Stress und Sorgen. Als Anwalt halte ich Ihnen den Rücken frei und unterstütze Sie auf dem Weg zu einer gerechten Lösung Ihres Problems. Die Grundlage für meine Tätigkeit ist eine offene und vertrauensvolle Kommunikation.

Sie können mich unter 030/65 88 00 56 anrufen oder mir eine Anfrage über den nachfolgenden Button senden.

Vorstellung unserer Kanzlei

Spezialisiert auf folgende

Rechtsgebiete

1

Verkehrszivilrecht

  • Regulierung von Unfallschäden

  • Werkstattrecht

  • Fahrzeugkauf und -leasing

2

Versicherungsrecht

  • Haftpflicht- und  Kaskoversicherung

  • Prämienrückstufungen

  • Regress bei 
    Verkehrsverstößen

3

Verkehrsstrafen und Ordnungswidrigkeiten

  • Alkohol und Drogen im Verkehr​

  • Unfallflucht

  • Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Rotlichtverstoß

4

Verkehrs-verwaltungsrecht

  • Entziehung & Wiedererteilung der Fahrerlaubnis​

  • Eintragungen im Fahreignungsregister

  • EU-Fahrerlaubnis

  • Fahrtenbuchauflage

Mit regelmäßigen Fortbildungen halte ich mich rechtlich auf dem Laufenden. Psychologie und Konfliktmanagement sind ein wichtiger Bestandteil meiner Tätigkeit. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, arbeite ich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsgebieten, technischen und medizinischen Sachverständigen sowie Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen zusammen.

„Echt super Anwalt: sehr freundlich, schnell und unkompliziert.“

(K. Lehmann)

Die Kanzlei

1995 gegründet

Nach dem Studium an den Universitäten Bayreuth und München und einer praktischen Ausbildung u. a. in den Kanzleien Marks & Murase (New York) und Kreye & Kreye (Hamburg) wurde ich 1991 als Rechtsanwalt bei dem Landgericht Bayreuth zugelassen.
 

Im Januar 1995 eröffnete ich meine Kanzlei in Berlin-Köpenick. Als Rechtsanwalt bin ich seitdem zugelassen am Landgericht Berlin und am Kammergericht. Seit 2008 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Fahrerlaubnisrecht.

Informationen

für Mandanten

Um Sie rechtlich beraten zu können, bin ich auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Nur wenn Sie mich umfassend und zutreffend über den Sachverhalt informieren, kann ich mit Ihnen eine Lösung Ihres Rechtsproblems erarbeiten.

 

Aus diesem Grund bitte ich Sie, bereits zu der ersten Besprechung alle Unterlagen mitzubringen, die mit dem Rechtsproblem in einem Zusammenhang stehen können. Bei komplizierten Sachverhalten bin ich für eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung dankbar.

Fragen zu den Kosten meiner Inanspruchnahme und eines Rechtsstreits beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen der Besprechung. Informationen zu Gebührenfragen finden Sie im Internet unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

 

Falls ich Sie nicht nur beraten, sondern auch vertreten soll, benötige ich eine schriftliche Vollmacht.

 

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